10. Änderungssatzung der Abfallsatzung
Die Verbandsversammlung des Abfallverbandes Rheingau hat in ihrer Sitzung am
27. Juni 2013 folgende Änderung der Abfallsatzung vom 13. Dezember 2000 beschlossen:
Artikel 1
§ 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Der Verkaufspreis für Restmüllsäcke beträgt 3,00 €.
Der Verkaufspreis für Papiersäcke beträgt 1,00 €.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2013 in Kraft.
Walluf/Rheingau, den 27. Juni 2013
Frank Kilian
Bürgermeister und Verbandsvorsteher